Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Claudia G. • 18.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 18.07.2024 Wie in den bisherigen meiner Antworten bleibt es dabei: Die Staatsangehörigkeitsreform gilt für alle - sowohl für Ausländer:innen in Deutschland, die sich einbürgern lassen möchten, als auch für Deutsche im Ausland, die eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.
Frage von Tahmila B. • 13.07.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 19.08.2024 Fachkräfte können für bis zu 12 Monate nach Deutschland kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden. Das gilt für Personen aus Nicht-EU-Staaten und somit auch für Menschen aus dem Iran.
Frage von Tahmila B. • 13.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 17.07.2024 Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Frage von Mojgan S. • 13.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 17.07.2024 Ich setze mich weiter dafür ein, dass diese Situation schnellstmöglich behoben wird
Frage von Giorgi N. • 13.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 15.07.2024 Die Feststellung von C1-Sprachkenntnissen wird durch die zuständige Behörde vor Ort festgestellt. Gesetzlich hat die Ampel-Regierung bei der Reform kein spezifisches Zertifikat festgeschrieben - der Nachweis kann also auch auf alternativem Wege erfolgen.
Frage von Haluk Ö. • 11.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.07.2024 Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.