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Und: Grundsätzlich sind auch wir der Ansicht, dass Straftäter vor ihrer Abschiebung hier in Deutschland ihre Strafe absitzen müssen, auch wenn in diesen Fällen - nach Ermessen der Staatsanwaltschaft - von einer Vollstreckung der Strafe abgesehen werden kann. Die Abschiebung darf kein Freifahrtschein für Verbrecher sein, das geht gegen alles Rechtsempfinden und ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen problematisch.


guter Hinweis, das ist zwar nicht mein Bereich, aber dem gehe ich gerne nach und kläre das.


Diese finanzielle Unterstützung dient dazu, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vermeiden, die eintreten könnte, wenn sie ohne jegliche Mittel in ein Land zurückkehren, in dem die Versorgungslage äußerst schwierig ist.