Wie ist ihre Einstellung zur "Abschaffung" des Informationsfreiheitsgesetzes? Sind sie dafür, es für den Bürger immer schwerer wird, an Informationen zu kommen? Warum hat das Innenministerium Angst?
Sehr geehrter Herr T.,
das Informationsfreiheitsgesetz räumt Bürgerinnen und Bürgern das Recht ein, ohne vorherige Begründung Akteneinsicht bei Bundesbehörden zu erlangen. In der Tat hat es so auch geholfen, einige politische Skandale aufzudecken. Zwischen 2015 und 2022 gingen jedoch 105.000 IFG-Anträge ein. In 2023 waren es 16.000, wovon knapp die Hälfte über ein Online-Portal einging. 1400 Anträge landeten vor Gericht. Der bürokratische Aufwand zur Beantwortung der IFG-Anträge ist daher enorm und auch der Missbrauch durch Querulanten und aus dem Ausland kann nicht ausgeschlossen werden. In Zeiten erhöhter internationaler Spannungen, der Notwendigkeit des besseren Schutzes von kritischer Infrastruktur und bereits feststellbar erhöhten Spionageaktivitäten auf deutschem Boden, schlägt gerade letzterer Punkt besonders in Gewicht.
Das Bundesministerium des Innern wird dies berücksichtigen, wenn es den angekündigten Gesetzesentwurf schreibt. Wir als Abgeordnete haben diesen nun abzuwarten und im späteren parlamentarischen Verfahren die Aufgabe sicherzustellen, dass das Gesetz mit Maß und Mitte und unter Wahrung der Bürgerrechte verabschiedet wird.
Ich verweise außerdem auf eine ähnliche Anfrage vom 15.7. und meine Antwort darauf hier auf der Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
Leif Bodin

