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Anette Röttger
CDU
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Frage von Friederike L. •

Was tun Sie zum Erhalt des Informationsfreiheitsgesetzes?

Hallo Frau Röttger ! Ich bin Wählerin in Ihrem Wahlkreis und für mich ist es für eine transparente Demokratie unabdingbar, dass das Informationsfreiheitsgesetzt geschützt und erhalten wird.Bitte setzten Sie sich dafür ein.Für mich ist das wahlentscheidend.

Mit freundlichen Grüßen,

Friederike L.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau L.,

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes und kann Ihnen dazu folgende Antwort geben:

Im Koalitionsausschuss vom 02. Juli 2026 wurde auf Bundesebene zwischen der CDU/CSU und der SPD folgender Beschluss festgehalten:

„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2445592/b2d92763d7006427377e3d0df4102c57/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1 „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, Bulletpoint 32)

Dieses Gesetz befindet sich jetzt in der Ausarbeitung im Bundesministerium des Inneren. Die weitere, durchaus kritische mediale Berichterstattung im Nachgang zum Koalitionsausschuss beruft sich auf bisher unveröffentlichte Quellen und Eckpunkte, auf die ich als Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags bislang keinen Zugriff habe und daher zu diesem Zeitpunkt auch nicht objektiv bewerten kann. 

Ich halte das Informationsfreiheitsgesetz für ein wichtiges, in einer Demokratie unabdingbares Instrument zur Herstellung von Transparenz. Es obliegt jedoch der Bundesebene das Gesetz zu reformieren, wenn dies aus den oben genannten Gründen angezeigt erscheint. Ich werde daher den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern abwarten und dann auf Basis der dann vorliegenden Reformvorschläge eine eigene Haltung dazu zu entwickeln. 
Sofern die Reform die Befugnisse der Länder berührt, sind wir als Landesparlament aufgefordert uns (über den Bundesrat) einzubringen. Wenn dies der Fall ist, werde ich dies im Rahmen meiner parlamentarischen Rechte und Pflichten nach sorgfältiger Abwägung tun. 

Mit freundlichen Grüßen

Anette Röttger

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