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Eine Neuauszählung aller Stimmen ist rechtlich nur dann möglich, wenn konkrete und substanzielle Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gesamtergebnis verfälscht sein könnte. Diese Voraussetzungen sehe ich nicht gegeben.
Sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt worden ist, gelten dessen Sanktionsmechanismen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll ersetzt werden durch ein Gesetz, mit dem die entsprechenden europäischen Regelungen umgesetzt werden.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Details dazu habe ich im kürzlich im Deutschen Bundestag erläutert. Sie finden meine Rede hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/10/bt-geas.html