
Sehr geehrter Herr von Staudach,
Sehr geehrter Herr von Staudach,
(...) a. damit begründet, dass die Sicherungsverwahrung wie eine Freiheitsstrafe mit Freiheitsentziehung verbunden sei und es in der Bundesrepublik Deutschland keine wesentlichen Unterscheide zwischen dem Vollzug einer Freiheitsstrafe und dem der Sicherungsverwahrung gebe. Die Sicherungsverwahrung sei im Sinne der EMRK als Strafe zu qualifizieren, so dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung das Recht auf Freiheit in Artikel 5 EMRK und das Rückwirkungsverbot in Artikel 7 EMRK verstoße. (...)
(...) Als ordentliches Mitglied der Mitglied dermmission, aber auch als Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik meiner Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN setze ich mich selbstverständlich für die Belange aller Kinder ein. Mehr zu meiner Arbeit finden Sie auf meiner Homepage http://katja-doerner.de/kategorie/aktuell/kinderrechte/ . (...)
(...) Die Entscheidung über eine Abschaffung der Zeitumstellung liegt jedoch nicht beim Deutschen Bundestag, sondern bei der Europäischen Union. (...) Insofern wird eine Abschaffung der Zeitumstellung einen gewissen Vorlauf erfordern. (...)