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Anstatt einer Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau, sieht das neue Gesetz für Gas- und Ölheizungen ab 2029 eine schrittweise Erhöhung klimafreundlicher Brennstoffe (z.B. Bioanteile) vor.
Aus meiner Sicht trägt das Verfahren dazu bei, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz sensibler staatlicher Informationen und dem verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Gerade in einer freiheitlichen Demokratie muss staatliches Handeln grundsätzlich kontrollierbar bleiben.