Befürworten Sie die Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt?
Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen-Anhalt beim Schutz der Bevölkerung jedoch hinterher. Während bspw. das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein konsequentes, ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten vorsieht, erlaubt unser Nichtraucherschutzgesetz (siehe § 4 NRauchSchG ST) nach wie vor weitreichende Ausnahmen – etwa für kleine Einraum-Kneipen oder Nebenräume.
Darüber hinaus fehlt bisher ein gesetzlicher Schutz für Kinder und Jugendliche vor Passivrauch im privaten Umfeld, trotz hoher Schadstoffbelastung in Fahrzeuginnenräumen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?
2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?
Liebe Betül K.,
im Anhang erhalten Sie meine Antwort.
Viele Grüße!
Grundsätzlich unterstützen wir einen wirksamen Nichtraucherschutz, insbesondere dort, wo Kinder und Jugendliche betroffen sind. Gleichzeitig sollte Politik nicht jede Frage des persönlichen Lebens durch immer neue Verbote und Vorschriften regeln.
1. Rauchverbot in Gaststätten:
Eine vollständige Streichung aller Ausnahmen nach bayerischem Vorbild sehen wir daher kritisch. In Restaurants und öffentlichen Einrichtungen muss Nichtraucherschutz selbstverständlich gewährleistet sein. Bei kleinen inhabergeführten Kneipen oder klar abgetrennten Raucherräumen sehen wir aber keinen zwingenden Grund für ein pauschales Verbot. Erwachsene Menschen können selbst entscheiden, ob sie eine ausgewiesene Raucherkneipe betreten. Wir setzen hier auf klare Regeln und Rücksichtnahme statt auf zusätzliche Verbote.
2. Rauchen im Auto mit Kindern und Schwangeren:
Hier ist die Situation eine andere. Kinder können sich der Belastung durch Tabakrauch in einem geschlossenen Fahrzeug kaum entziehen. Deshalb unterstützen wir einen besonderen Schutz von Minderjährigen vor Passivrauch im Auto und stehen einem entsprechenden Rauchverbot grundsätzlich positiv gegenüber. Bei Schwangeren ist die rechtliche Frage differenzierter, weil es sich um selbstbestimmte Erwachsene handelt. Hier würden wir zunächst eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung prüfen.
Unser Grundsatz lautet: Freiheit und Eigenverantwortung dort, wo Erwachsene für sich selbst entscheiden & klarer Schutz dort, wo insbesondere Kinder sich nicht selbst schützen können.

