
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
Ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – wie von Ihnen vorgeschlagen – hätte allerdings leider keine Erfolgsaussichten.
die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nany Faeser, den BSI-Chef Arne Schönbohm freizustellen, war richtig. Es bedarf nun dringend ausführlicher und lückenloser Aufklärung der Vorfälle.
Videoüberwachung im öffentlichen Raum darf weder leichtfertig noch pauschal erfolgen.
Zentral bleibt aber, dass wir uns im Verbund mit unseren Alliierten bewegen. Das ist wichtiger als die Debatte um einzelne Waffensysteme.
Meiner Meinung nach sollte darüber hinaus das IZH schnellstmöglich geschlossen werden. Der Verfassungsschutz beurteilt die Moschee als extremistisch und es gibt Hinweise auf direkte Verbindungen einzelner Mitglieder des IZH zur Terrororganisation Hisbollah.
Die Grünen fordern Sachaufklärung der Vorgänge rund um das BSI und die Priorisierung besseren Schutzes kritischer Infrastrukturen.