Frage von Marcus P. • 18.01.2024

Antwort ausstehend von Helmut Kleebank SPD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Sollten sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichten, wäre die nächste Stufe „gesichert rechtsextrem“. An diesem Punkt wäre die Einleitung eines Verbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung aus unserer Sicht ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Betrifft Ihr Anliegen meine Funktion als Bildungs- und Forschungsministerin so bitte ich Sie, Ihre Mail an bmbf@bmbf.bund.de zu senden.
Ein Verbotsverfahren sollte meiner Meinung nach nur dann angestrebt werden, wenn es eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.