Antwort 12.08.2026 von Reinhard Brandl CSU
Nein.
Nein.
Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.


Das von Ihnen angesprochene Hamburger Transparenzgesetz ist dabei durchaus ein interessantes Vergleichsmodell, insbesondere weil dort bestimmte staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden müssen.