Antwort 03.02.2026 von Carsten Brodesser CDU
Die Situation der afghanischen Ortskräfte in Pakistan hat auch mich sehr beschäftigt. Daher hatte ich mich bereits noch vor dem Jahreswechsel an das Auswärtige Amt und das Innenministerium gewandt.
Die Situation der afghanischen Ortskräfte in Pakistan hat auch mich sehr beschäftigt. Daher hatte ich mich bereits noch vor dem Jahreswechsel an das Auswärtige Amt und das Innenministerium gewandt.
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt seit 2023 Selbstbestimmung und Wille der Betroffenen. Betreuung nur zum Schutz der Betroffenen. RLP setzte dies 2022 um.
Was es allerdings nicht mehr gibt, ist eine schnellere Einbürgerung bei besonders guten Sprachkenntnissen.