Frage von Annette S. • 26.03.2022

Antwort von Christian Lindner FDP • 24.06.2022
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden
Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, zu wenden
Gemäß § 110 der Finanzgerichtsordnung binden ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen im Regelfall nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger.
Die Energiepreispauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.
Die Problematik bei der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ist uns bewusst und wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert