Antwort 09.01.2026 von Jeanne Dillschneider BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deshalb teile ich Ihre großen Bedenken hinsichtlich der Chatkontrolle.
Deshalb teile ich Ihre großen Bedenken hinsichtlich der Chatkontrolle.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Nach meiner Kenntnis basieren die Forderungen des BSW bezüglich der Neuauszählung aller Stimmen lediglich auf Vermutungen und sind damit auch Versuch, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu schwächen.

Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.