Umgekehrt ist auch klar, dass von dieser erstinstanzlichen Eilentscheidung keine grundsätzliche politische Vorgabe ausgeht. Auch vor dem Hintergrund, das namhafte Verfassungsrechtler die Rechtsauffassung der Bundesregierung unterstützen, halten wir an unserer Sicht der Dinge fest und gehen davon aus, dass unsere Auffassung höchstrichterlich bestätigt wird.
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