Weitere Fragen an Jens Lehmann
Als Politik respektieren wir grundsätzlich die Entscheidungen der gesetzlich beauftragten Selbstverwaltung. Gleichwohl wird das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, solche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie weitere geopolitische Spannungen zeigen, dass wir es mit einer komplexeren und volatileren Bedrohungslage zu tun haben. Sicherheit lässt sich daher nicht isoliert oder rein rechnerisch bewerten.
So hat Nina Warken klar festgestellt, dass eine Streichung von Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umgesetzt wird, da dies dem Solidaritätsprinzip widersprechen würde.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation dort – insbesondere die systematischen Menschenrechtsverletzungen – große Sorge bereitet.


