Frage von Manfred R. • 31.10.2020

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
(...) zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Erfüllung der ersten Stufe der Abfallhierarchie – der Abfallvermeidung – ist es von zentraler Bedeutung, Photovoltaik-Module so lange wie möglich zu nutzen (...)
(...) So entfällt für ausgeförderte Anlagen die Pflicht zur Nachrüstung eines Smart Meters UND die Anlagenbetreiber werden vollständig von der EEG-Umlage befreit. (...)
(...) Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. (...)
(...) die den gesamten Zeitraum ihrer EEG-Förderung bereits hinter sich haben, grundsätzlich für den Eigenverbrauch berechtigt (...)