Antwort 03.12.2025 von Martin Plum CDU
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen