
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Projekt nun schnell vorangebracht wird und aufbauend auf den gesetzlichen Grundlagen ein Gesamtkonzept vorgelegt wird
Die Beantragung ist leider noch nicht möglich. Ich informiere Sie gerne persönlich, sobald die Beantragung möglich ist.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung wird derzeit erarbeitet und soll möglichst unkompliziert erfolgen. Für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Ab wann die Beantragung in Thüringen möglich ist, kann ich auf Grund der Zuständigkeit der thüringischen Staatsregierung nicht sagen.
hier haben wir mal zusammengefasst, wie es gehen kann.