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Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie einer schnellen Entlastung für Öl- und Pelletheizungen durch den geplanten Härtefallfonds entgegensehen.


Dieses Problem haben wir als Ampel-Koalition erkannt und arbeiten derzeit an einer Gesetzesänderung, die eine Anbringung von Balkonkraftwerken auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer ermöglicht

Trotz des großen Engagements für den Klimaschutz ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Insbesondere ist die Einholung von ggf. erforderlichen Genehmigungen von anderen Personen im unmittelbaren Umfeld von Eigentumswohnungen unerlässlich. Eine Erlaubnis einer Eigentümergemeinschaft für den Anbau eines Balkonkraftwerkes ist immer dann notwendig, wenn das anvisierte Projekt nicht nur das eigene Eigentum der Wohnung betrifft, sondern die Immobilie als Ganzes.
