Frage von Dennis L. • 12.03.2023

Antwort von Holger Becker SPD • 14.03.2023
mit Blick auf Ihren geschilderten Fall, empfehle ich Ihnen, sich in dieser Sache juristisch beraten zu lassen.
mit Blick auf Ihren geschilderten Fall, empfehle ich Ihnen, sich in dieser Sache juristisch beraten zu lassen.
Umsetzung des Energiezuschusses wird noch ausgehandelt
Prinzipiell gilt: Für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien können verschiedene Technologien verwendet werden. Die Regelungen sind technologieoffen.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Mir persönlich ist bei dieser Thematik wichtig, dass man sich bei der Umsetzung der Maßnahme am Machbaren orientiert.