Frage von Michael K. • 21.04.2023

Antwort ausstehend von Saskia Esken SPD
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen von dieser Pflicht sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
Seit Mitte April gibt es nun die schon länger erwartete Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, so dass die rechtliche Grundlage für die Auszahlung gegeben ist.
Meine Kollegin, die Abgeordnete Kathrin Henneberger arbeitet seit langem intensiv an dem Thema und hat bereits mehrfach öffentlich auf die Menschenrechtsverletzungen im Kohleabbau in Kolumbien, aber auch in Mosambik und Südafrika hingewiesen