Antwort 13.08.2026 von Günter Krings CDU
Als Gesetzgeber leitet uns primär das verfassungsrechtliche Gebot der Generationengerechtigkeit sowie die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Neuverschuldung von heute ist die Steuerlast von morgen. Deshalb haben wir in der Föderalismuskommission II eine Schuldenregel erarbeitet, die den Haushaltsausgleich als obersten Grundsatz verankert.