
Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht, weil die volle Erwerbsminderung schon vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Beitragsmonaten eingetreten ist.
Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht, weil die volle Erwerbsminderung schon vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Beitragsmonaten eingetreten ist.
Ja, vor allem aber durch geringere Sozialabgaben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zur Rechtmäßigkeit konkreter Bescheide mangels Kenntnis des Sachverhalts und aller berechnungsrelevanten Umstände keine Stellung nehmen kann.
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts (Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium der Verteidigung) prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossenen Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und die Versorgung von zur Ruhe gesetzten Berufssoldatinnen und -soldaten bzw. haben diese bereits überprüft.
Über das Ergebnis oder den zu erwartenden Abschlusszeitpunkt des Abstimmungsprozesses kann ich heute noch keine Auskunft geben