Frage von Hannah M. • 12.01.2023

Antwort von Markus Ferber CSU • 12.01.2023
Ich nehme an, Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die automatische Lohnindexierung für Mitarbeiter der Europäischen Union.
Ich nehme an, Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die automatische Lohnindexierung für Mitarbeiter der Europäischen Union.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Im Regelfall sollte die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber an Sie mit dem Lohn ausgezahlt und diese Auszahlung auch von ihm an das zuständige Finanzamt übermittelt worden sein - dies gilt auch, wenn Sie in einem Privathaushalt beschäftigt sind.