
Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst prioritär das Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben worden, um die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst prioritär das Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben worden, um die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes sicherzustellen.
Zudem beschäftigt sich aktuell die Koalition mit der Novelle des Postgesetzes. Auch im Rahmen dieser Diskussion spielen die Arbeitsbedingungen von Paketboten und Paketbotinnen eine wichtige Rolle.
Inkrafttreten wird die neue Regelung am 1. Tag des siebten Monats nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Dies wird zeitnah geschehen, sodass die neue Regelung im ersten Quartal 2024 wirksam wird.
Die Einwanderung von IT-Fachkräften muss in Zeiten der Digitalisierung und des Durchbruchs bei der Nutzung von KI so unbürokratisch wie möglich erfolgen.
Daneben wollen wir natürlich auch für Unternehmen attraktiver werden, damit die Jobs überhaupt am Arbeitsmarkt angeboten werden. Dazu brauchen wir eine echte Wirtschaftswende.