Antwort 01.06.2026 von Carsten Müller CDU
Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich.
Die Ihrer Frage zugrunde liegenden Behauptungen und Unterstellung sind insgesamt unzutreffend, zurückzuweisen und unredlich.
Ich stimme Ihnen zu, dass Stasiakten von Politikern grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, natürlich unter Schwärzung personenbezogener Daten Dritter.