
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesmianisteriums des Innern und für Heimat.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesmianisteriums des Innern und für Heimat.
der Vorruhestand stellt eine Überbrückungszeit bis Beginn der individuellen und gesetzlichen Alterssicherung dar.
Die Frage war bereits hinreichend klar beantwortet.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die PdH unterstützt kapitalgedeckte Vorsorge und fördert die Aktienrente für finanzielle Selbstbestimmung und langfristigen Vermögensaufbau.
unser Vorschlag bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung von 40h, wie sie sich aus den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für eine 5-Tage-Woche ergibt.