Antwort 18.02.2025 von Wilhelm Hartmann FREIE WÄHLER
Herr Hartmann verfügt über die in seiner Realschulzeit erlernten Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Herr Hartmann verfügt über die in seiner Realschulzeit erlernten Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Danke für Ihre Frage. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, zu dem die Rede gehalten wurde recht eindeutig.