
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Wir brauchen mehr günstigen Wohnraum. Um das zu erreichen, muss mehr und billiger gebaut werden können. Maßnahmen dorthin: Weniger sinnlose Auflagen, weniger Bürokratie, weniger künstliche Verteuerung.
Mit der Aufhebung der kapitalistischen Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, eröffnen sich endlich die Möglichkeiten, unwürdige Arbeitsverhältnisse wie Leiharbeiter oder Tagelöhner aufzuheben
Ich denke, dass wichtigste Ziel für Thüringen muss es sein, dass wir den Lehrermangel bekämpfen.
Ich kämpfe für höhere Löhne & Renten, gegen steigende Mieten, für eine lebenswerte Gesellschaft für alle und Klimagerechtigkeit.