Antwort 30.01.2026 von Matthias Hiller CDU
Diese haben die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre, darunter mindestens 24 Monate in der ambulanten Versorgung, festgelegt.
Diese haben die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre, darunter mindestens 24 Monate in der ambulanten Versorgung, festgelegt.
Die Verordnung zur Verwendung von Blei in Fischereigerät ist unmittelbar geltendes Recht, so dass keine Anpassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes notwendig ist - die Verordnung gilt dann direkt, auch in Hamburg.
