Wie wurden Verkaufsverbot, Importverbot und Einschränkung von Angelblei bei Ihren Nachbarn DNK und NOR umgesetzt? Wie soll eine Einschränkung in HH und der BRD rechtlich ausgestaltet werden?
Angelblei belastet Gewässer und Umwelt, gefährdet die Gesundheit der Angler und verursacht der Allgemeinheit, Kosten durch belastete Sedimente und Entsorgung. PB ist nach GHS als gesundheitsgefährlich und umweltgefährlich eingestuft.
Der tech. Fortschritt der Angelausrüstung war die letzten 20 Jahre überproportional und gleicht evt. min. Nachteile bei Ersatzstoffen zu Blei bei weitem aus.
Es gibt keine Angeltechnik Feedern, Stippen, Spinning, usw die durch den Einsatz von Ersatzmaterialien Tungsten, Zink, usw. nicht mehr ausgeübt werden könnte oder erhebliche Nachteile hätte.
Die deutschen Hersteller von Angelgerät sind gut aufgestellt und bieten Ersatzprodukte an, die leider nicht überall erhältlich sind.
Bitte keinen Textbaustein, wir warten auf die Mindeststandards der EU-Kommission. Eigenständige Ideen und Vorschläge bitte, wie der Eintrag von Angelblei reduziert wird.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage!
In Hamburg ist die BUKEA (Behörde für Umwelt Klima Energie Agrar) die Oberste Fischereibehörde. Sie wurde durch das für die Fischerei zuständige Bundesministerium am Verordnungsvorschlag zum Verbot von Blei in Fischereigerät beteiligt.
Der aktuelle Sachstand, über den weiterhin beraten wird, sieht nach aktuellen Stand ein Handelsverbot, aber kein Nutzungsverbot von Blei in Fischereigerät für die Freizeitfischerei nach gewissen Übergangsfristen in Abhängigkeit von deren Gewichten vor. Diese Regelung entspräche in ihren Grundzügen dem Verbot des „In-Verkehr-Bringens“ von bleihaltigem Fischereigerät in Dänemark, das es seit einigen Jahren gibt. Aus Norwegen sind uns entsprechende Regelungen, die in der Angelpraxis umgesetzt sind, nicht bekannt.
Für die kommerzielle Fischerei sieht der Verordnungsvorschlag ein Verbot der Nutzung von Blei in Fischereigerät vor. Hier wären in Hamburg Stellnetze zum Fang von Zandern betroffen. Der Angelstandort Hamburg ist jedoch vorwiegend durch Freizeitangler geprägt. Das Verkaufsverbot von bleihaltigen Angelgewichten wird mittelfristig dafür sorgen, dass der Anteil von Blei in der Angelfischerei zurückgehen wird. Bereits jetzt gibt es schon viele Bleialternativen am Markt. Diese sind allerdings oft noch teurer als die Blei-Gewichte.
Die Verordnung zur Verwendung von Blei in Fischereigerät ist unmittelbar geltendes Recht, so dass keine Anpassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes notwendig ist - die Verordnung gilt dann direkt, auch in Hamburg.

