Antwort 25.03.2026 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Informationen aus dem Deutschen Bundestag liegt ein Referentenentwurf vor, der vorsieht, die Ukraine in die sogenannte Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Das hätte zur Folge, dass ukrainische Führerscheine künftig grundsätzlich einfacher in deutsche Führerscheine umgeschrieben werden können – und zwar für viele Klassen ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung.