
(...) ich vermute, dass die Landesregierung die zweite Regel jetzt erlassen hat und die erste Regel (die dazu im Widerspruch steht) noch nicht angepasst hat (...)
(...) ich vermute, dass die Landesregierung die zweite Regel jetzt erlassen hat und die erste Regel (die dazu im Widerspruch steht) noch nicht angepasst hat (...)
(...) Zur Klarstellung Ihrer Frage verweise ich auf die neue Corona-Verordnung des Landes vom 1. Juli 2020 (...)
(...) Gastronomische Betriebe dürfen daher ab 22. Juni bis 23 Uhr geöffnet haben und bis zu 50 Personen drinnen gemeinsam feiern (..)
(...) Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wurden die Vorgaben der Staatsregierung hinsichtlich der Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten und Restaurants durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Antwort geht Ihnen direkt aus dem für Ihre Region zuständigen Abgeordnetenbüro Rainer Ludwig in Kürze zu. (...)