Antwort 30.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen.
Sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen.
Der Bundeshaushalt war das Ergebnis eines Kompromisses nach langen Verhandlungen zwischen SPD und Union.
Die Bundesregierung setzte in den vergangenen Wochen alles daran, eine Eskalation zu vermeiden
