
Antwort ausstehend von René Barthel CDU

Die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nicht direkt von der Landespolitik festgelegt. Sie sind Ergebnis von Verhandlungen der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene – insbesondere zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im sogenannten Bewertungsausschuss.