Wie bei allen Gesetzen gilt dabei das Prinzip, dass kein Entwurf den Bundestag so verlässt, wie er reingekommen ist. Selbstverständlich werden wir im parlamentarischen Verfahren auch ein besonderes Augenmerk auf die psychotherapeutische Versorgung legen.
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Sie sprechen einen sehr konkreten, aber wichtigen Punkt der Pflegefinanzierung an. Was geschieht mit Beitragsmitteln, die zweckgebunden für zusätzliche Pflegestellen erhoben wurden, dann aber wegen nicht besetzter Stellen oder geringer Mittelabrufe nicht im vorgesehenen Umfang eingesetzt werden konnten?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Ich lasse mich hier nicht auf eine Ja-oder-Nein-Antwort ein. Es gilt die GKV zu stabilisieren und die Psychotherapie vernünftig zu finanzieren.
Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: