Frage von Dennis A. • 14.12.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Wir haben Einsparungen im hohen zweistelligen Milliardenbereich im Bundeshaushalt identifiziert und dies auch entsprechend kommuniziert. Nicht nur Ihre Rente wäre damit gesichert.
Die konkrete Verfahrensweise bei erneuten Änderungen des Namens oder Personenstandes ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht genau festgelegt und für konkrete Gesetzesauslegungsfragen sind die Gerichte zuständig. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass bei einer Rückänderung des Geschlechtseintrages nur der ursprüngliche Name gewählt werden kann.
Barrierefreiheit ist eine grundlegende Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft und somit auch für die politische Teilhabe aller Menschen.