Für solche Namensänderungen gelten die allgemeinen Vorschriften des Namensrechts, die durch das SBGG nicht geändert werden.
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Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin Maßnahmen ergreifen werden, um illegale Migration zu unterbinden und legale Migration in unseren Arbeitsmarkt zu fördern.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich Ihren Fall einmal mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder einer anderen Beratungsstelle bei sich vor Ort anzuschauen.
Ich nehme die kritischen Stimmen aus der Community sehr ernst und werde mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.
Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Betroffene eine Anpassung von Angaben zum Geschlecht und zu den Vornamen in Registern und Dokumenten verlangen können. Das entspricht der geltenden und bewährten Rechtslage.
Auch wenn offiziell kein Land bekannt sein sollte, das die Einreise verweigert, sind Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit einem Eintrag divers/gestrichen (x im Pass) an Flughäfen ernst zu nehmen.