
Sehr geehrter Herr Schiller,
Sehr geehrter Herr Schiller,
(...) In Deutschland ist nach Art. 102 GG die Todesstrafe ohnehin abgeschafft und die Ratifikation des Vertrags von Lissabon wird hieran nichts ändern. Das BVerfG hat u.a. (...)
(...) Reformierte Kammern mit Pflichtmitgliedern geben auch in Zukunft eine bessere Gewähr für die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft in Selbstverwaltung als die Abschaffung der Kammern zugunsten freiwilliger Zusammenschlüssen. Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltung der Betroffenen ist aus Sicht der Liberalen demokratischer, freiheitlicher und in aller Regel effizienter als durch den Staat. (...)
(...) In der Tat gibt es keine Daten darüber, wie viele in Deutschland lebende Personen sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit haben. (...) Abschließend möchte ich noch festhalten: Aus meiner Sicht ist Mehrstaatigkeit –jenseits der Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten – nach Möglichkeit zu vermeiden. (...)
(...) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sind an Recht und Gesetz gebunden und halten sich daran. Das schließt nicht aus, daß das Bundesverfassungsgericht anderer Auffassung sein kann als das Parlament, wenn es um ein einzelnes Gesetz geht. (...)