Antwort 21.04.2026 von Stephan Brandner AfD
Die Anpassung ist aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts nötig. Sie darf auf keinen Fall über das notwendigste hinaus gehen.
Die Anpassung ist aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts nötig. Sie darf auf keinen Fall über das notwendigste hinaus gehen.
nein, es gibt kein konkretes Datum, ab wann gezahlt werden soll.
Für eine verlässliche Umsetzung stimmen die zuständigen Stellen ihre Abläufe eng miteinander ab: psychiatrische Krankenhäuser, Sozialpsychiatrische Dienste sowie örtliche Ordnungs- und Polizeibehörden. Zudem wird die Umsetzung durch regelmäßige Abfragen bei den psychiatrischen Krankenhäusern und den Sozialpsychiatrischen Diensten erfasst. Das schafft ein klares Bild aus der Praxis – und ermöglicht Anpassungen, wenn sie erforderlich sind.