Antwort 17.03.2024 von Thomas Jepsen CDU
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Aktuelle Verkehrsinformationen werden von verschiedenen privaten Anbietern für das gesamte Bundesgebiet sowie regional angepasst angeboten.
Es ist leider so, wie Sie es beschreiben, die Erstattung ist in so einem Fall schwieriger.
Wichtig ist, Transparenz zu schaffen, Kontrollen regelhaft durchzuführen und die Gremien der Selbstverwaltung und Rechnungshöfe ggf. zu sensibilisieren.
Wir verurteilen die terroristischen Angriffe der Hamas, sowie die unverhältnismäßige militärische Gewalt, von Israel gegen die palästinensische Zivilbevölkerung