Antwort 02.04.2024 von Hakan Demir SPD
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.
Beim Cannabisgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, das keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedurfte.
Grundsätzlich darf ich keine Einzelfallberatung machen, weshalb ich Ihnen Ihre Frage nicht vollständig beantworten kann. Ich kann aber so viel sagen:
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass junge Menschen die Möglichkeit erhalten, die weitreichenden Konsequenzen einer jeden Entscheidungen zu verstehen, auch die von Ihnen angesprochenen.