Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher keine fortlaufende Kennzeichnung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen durchgeführt, sondern nur eine einmalige Abschätzung über den Umfang dieser Leistungen in verschiedenen Abgrenzungen vorgenommen. In dem Bericht ist das BMAS zu der Einschätzung gekommen, dass durch die Zuschüsse des Bundes die nicht beitragsgedeckten Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.
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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 18.06.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir müssen die ukrainische Armee in die Lage versetzen, die russischen Streitkräfte aufzuhalten, um eine Ausweitung des Krieges zu verhindern.
Antwort 02.07.2024 von Roderich Kiesewetter CDU
Außerdem teile ich die Einschätzung des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev...
Antwort 24.06.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrem Recht auf Selbstverteidigung in diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.
Antwort ausstehend von Björn Höcke AfD
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist