
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Sollte je festgestellt werden, dass jene Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ganz oder teilweise unverhältnismäßig waren, setzen wir als FDP uns für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein
Da Sie Herrn Theurer angeschrieben haben, bitte ich Sie, sich direkt mit ihm in Verbindung zu setzen
Wenn Bußgelder unberechtigt erhoben wurden - und es dazu auch Gerichtsurteile gibt - sollten diese immer zurückgezahlt werden.
Der Entscheidung aus Bayern liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugrunde, dass in einem kurzen Zeitraum Anfang 2020 eine gewisse Konstellation - alleine oder mit Familienangehörigen tagsüber außerhalb der Wohnung - nicht mit einem Bußgeld zu belegen war
In Bayern werden lediglich die Bußgelder zurückerstattet, die zu Unrecht verhängt wurden.