Antwort 15.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Unterbunden werden soll vielmehr der profitorientierte Handel Dritter mit Erinnerungsstücken von NS‑Opfern, der deren Leid instrumentalisiert.