Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für eine ersatzlose Streichung des § 265a StGB ein und suchen dazu das Gespräch mit dem Koalitionspartner
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Der Erhalt des § 265a StGB ist notwendig, um die allgemeine Rechtstreue und die finanzielle Integrität des Nahverkehrs dauerhaft zu gewährleisten.
Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Der Bundesrat hat eine Entschließung zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gefasst. Diese Empfehlung richtet sich ausschließlich auf den Straßenverkehr und fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen des Mischkonsums wissenschaftlich zu untersuchen und in eine Novellierung des StVG münden zu lassen.
Diese Entschließung steht außerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Sie ist weder Bestandteil des MedCanG noch führt sie automatisch zu Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ob und in welcher Form die Bundesregierung daraus konkrete Vorschläge entwickelt, bleibt abzuwarten.

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich nicht erkennen kann, wie Herr Prof. Heinz Bude, wohl nicht zuletzt aus seiner Stellung als Berater des bundesdeutschen Innenministeriums, (derzeit) im Thüringer Untersuchungsausschuss zur Beratung- und/oder Entscheidungsfindung der Thüringer Akteure, und hierauf sind wie ja durch den Einsetzungsbeschluss und das ThürUAG beschränkt, beitragen könnte.