Frage von Angela D. • 26.08.2024

Antwort von Ann-Veruschka Jurisch FDP • 19.12.2024
Ich bedauere sehr, dass eine Einigung erst nach der Wahl am 23. Februar zu erwarten ist. Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen.
Ich bedauere sehr, dass eine Einigung erst nach der Wahl am 23. Februar zu erwarten ist. Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen.
Unterschiedliche Preise für Haarschnitte und Frisuren sind rechtlich zulässig, solange die Preise nicht pauschal nach dem Geschlecht differenziert, sondern nach objektiven Kriterien wie Haarlänge oder Aufwand berechnet werden.
Es benötigt weitere Stärkung und Gleichberechtigung von minderheitenrelevanten Belangen in der Ausgestaltung der Bundesgesetzgebung.
Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 mit Nein gestimmt.