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Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des IFG wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben
Mit der Reform soll nach Empfehlung der Kommission der bestehende Grundrentenzuschlag beibehalten und zusätzlich ein Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung eingeführt werden, der auch Menschen zugutekommt, die die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag nicht erfüllen.
Nach der Einschätzung unseres gesundheitspolitisches Sprecher Dr. Christos Pantazis wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Wir unterstützen die Modernisierung des Informationsfreiheitsgesetzes unter Wahrung des bisherigen Transparenzniveaus.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.