Antwort 16.02.2026 von Alexander Dobrindt CSU
Ich habe wiederholt klar gestellt, dass wir uns gegen jede Form des Extremismus zur Wehr setzen müssen.
Ich habe wiederholt klar gestellt, dass wir uns gegen jede Form des Extremismus zur Wehr setzen müssen.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Justizministerium arbeitet derzeit neue Eckpunkte für eine derartige Reform aus. Daher muss ich Sie für den Moment noch um Geduld bitten.